…Trinkgeld | „Wie ist das mit dem Trinkgeld?“

Liebe Kundin,

lieber Kunde,

 

viele Kunden fragen sich: „Wie ist das eigentlich mit dem Trinkgeld beim Friseur?“ Es möchte bei diesem, doch sensiblen Thema, schließlich keiner etwas falsch machen. Manche Kunden haben sogar Angst, sie könnten jemanden mit der Höhe ihres Trinkgeldes beleidigen.

Natürlich dürfen Sie sich frei fühlen, ob und wieviel Trinkgeld Sie geben möchten. Wirklich jeder freut sich über eine Aufmerksamkeit in Form eines Trinkgeldes!

Da wir hier bewusst keine „eigenen Regeln“ aufstellen möchten, haben wir einmal das Internet durchsucht und Ihnen einige Punkte in einem kleinen Trinkgeld-Leitfaden zusammengetragen, wie es „bei anderen“ in der Praxis üblich ist.

 

Das Internet gibt an:

  • Üblich sind 5–10% vom Rechnungsbetrag. Wobei 10% schon eher der Standard sind. 
  • Ein Rechenbeispiel: Rechnungsbetrag 50,- EUR. Trinkgeld ca. 2,50,- bis 5,- EUR.
  • Konnte Sie Ihre Friseurin besonders begeistern, werden durchaus auch 15% oder mehr gegeben.
  • Bei geplanter EC-Zahlung bitte im Vorfeld daran denken, dass das Trinkgeld „in bar“ gegeben wird.
  • Denken Sie daran, dass es in erster Linie nicht „um‘s Geld“ geht, wenn Sie kein Trinkgeld geben. Vielmehr macht sich Ihre Friseurin Gedanken darüber, etwas falsch gemacht zu haben.
Wer bekommt denn nun eigentlich mein gegebenes Trinkgeld?

Wir, beim Friseurteam 6xyhair, handhaben es so, dass das gegebene Trinkgeld in voller Höhe und ohne Abzug direkt Ihrer Friseurin gehört. Es kommt nicht in einen „gemeinsamen Topf“ und wird auch nicht geteilt. Auch bekommt „der Chef“ nichts davon ( • ͜ʖ • )
Somit kann Ihre Friseurin ihr Trinkgeld direkt beeinflussen, indem sie ihre Kunden mit ihrem Können und ihrer Art begeistert.

 

Ihr Friseurteam 6xyhair  |  Der Friseur für Rosenfeld und Umgebung